1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Kolodziejek Media Solutions, Juri-Gagarin-Ring 147, 99084 Erfurt (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Leistungserbringung ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages sind Film-, Foto- und Content-Produktionen im Bereich Employer Branding und Mitarbeitergewinnung, insbesondere die Erstellung von Recruiting-Filmen, Testimonial-Videos, Interviewformaten, Social-Media-Content, Ad-Kampagnen, Fotoproduktionen sowie Leistungen der Konzeption, Postproduktion und Social-Media-Verwaltung.
(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot des Auftragnehmers. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages Dritte (Freelancer, Subunternehmer) heranzuziehen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung von Drehorten, Mitarbeitern, Freigaben, Zugangsdaten zu Social-Media-Konten sowie Budgetfreigaben für Werbemaßnahmen.
(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Bleibt die Mitwirkung trotz angemessener Fristsetzung aus, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; bereits entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Honorar. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten folgende Richtwerte:
- Stundensatz: 120 € zzgl. MwSt.
- Tagessatz: 800 € zzgl. MwSt.
- Monatlicher Retainer: ab 2.800 € zzgl. MwSt.
(2) Reisekosten, Übernachtungskosten, Fremdleistungen (z. B. Schauspieler, Locations, Musiklizenzen, Stockmaterial) werden gesondert berechnet.
(3) Das Zahlungsziel ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern dort keine abweichende Regelung getroffen wird, gilt die Rechnung als innerhalb von 14 Tagen netto fällig.
(4) Die Lieferung von Dateien oder Freigabelinks erfolgt digital (z. B. per Download-Link, Cloud-Ordner, Frame.io o. Ä.) und gilt mit Bereitstellung als erbracht.
5. Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Der Auftragnehmer behält das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrags erstellten Werken.
(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, unbefristetes und nicht-exklusives Nutzungsrecht an den übergebenen Inhalten für die im Angebot definierten Zwecke (insbesondere Employer Branding, Recruiting, Social Media, Unternehmenswebsite).
(3) Eine Weitergabe, Veräußerung oder Unterlizenzierung an Dritte ist unzulässig.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Werke für eigene Referenz-, Präsentations- und Marketingzwecke zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
6. Abnahme und Korrekturen
(1) Nach Abschluss der Produktion stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine finale Fassung zur Abnahme bereit.
(2) Der Auftraggeber hat die Abnahme innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich zu erklären. Erfolgt keine ausdrückliche Erklärung, gilt die Abnahme mit Ablauf der Frist oder nach Durchführung der zweiten Revisionsschleife als erfolgt.
(3) Zwei Korrektur- bzw. Revisionsschleifen sind im vereinbarten Preis enthalten. Darüberhinausgehende Änderungswünsche werden nach dem gültigen Stunden- oder Tagessatz abgerechnet. Änderungen nach erfolgter Abnahme gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Bei fortlaufenden Verträgen (z. B. Retainer) beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
(2) Einmalige Projekte enden mit der ordnungsgemäßen Abnahme.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Stornierung, Rücktritt und Terminverschiebung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit schriftlich stornieren. In diesem Fall sind die bis dahin angefallenen Aufwendungen und Leistungen zu vergüten.
(2) Erfolgt eine Stornierung weniger als sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Drehtag, ist zusätzlich eine Ausfallpauschale in Höhe von 20 % des vereinbarten Gesamtbetrages fällig.
(3) Bei Terminverschiebungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, trägt dieser alle daraus entstehenden Mehrkosten.
(4) Bei witterungsbedingten oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen kann der Termin im beiderseitigen Einvernehmen verschoben werden.
9. Haftung und Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Bewerbungen, Reichweitenziele oder sonstige Erfolge von Werbemaßnahmen ist ausgeschlossen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine rechtzeitige Mängelanzeige, gelten die Leistungen als genehmigt.
(4) Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Auftragnehmer zunächst das Recht auf Nachbesserung zu. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen.
10. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
(1) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass für sämtliche von ihm bereitgestellten Personen (z. B. Mitarbeitende, Kunden, Models) die erforderlichen Einwilligungen zur Aufnahme und Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial vorliegen.
(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund fehlender oder unzureichender Einwilligungen geltend gemacht werden.
(3) Personenbezogene Daten werden vom Auftragnehmer ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.
11. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Unterlagen und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt über die Vertragsdauer hinaus.
12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers in Erfurt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(5) Diese AGB gelten auch für zukünftige Aufträge, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
Stand: November 2025